Der Bundesrat hat die Corona-Schutzmassnahmen weitgehend aufgehoben. Für die Blasmusik gibt es keine Sondervorschriften mehr!

 

Wenn der BDV die aktuellen Beschlüsse des Bundesrats richtig interpretiert, so gilt:
– Alle Musikproben sind wieder normal möglich.
– Alle Auftritte sind wieder normal möglich.
– Selbst für Grossanlässe wie für für Musikfeste und Musiktage braucht es keine Bewilligung mehr.
– Es braucht auch kein Zertifikat mehr.
– Es braucht auch keine Maske mehr – einzig im öV (nur drinnen im öV) und in Gesundheitseinrichtungen (ausser für Bewohner) sind Masken noch obligatorisch.

Kehren wir also zu den Instrumenten zurück, bringen wir die Blasmusik ins öffentliche Leben zurück.- Siehe dazu auch die Kolumne von Christoph Bangerter HIER.

Corona ist aber nicht vorbei, die Pandemie ist nicht beendet. Wir empfehlen deshalb dringend, weiterhin Schutzmassnahmen aufzustellen und einzuhalten. Es ist weiterhin ratsam, sich zu schützen (Abstand, Hände waschen, Maske bei Eintritt ins Probelokal usw). Jeder soll sich schützen.

Das darf die Blasmusik aber nicht mehr daran hindern, zu proben und aufzutreten. Ausserdem ist in der Planung zu berücksichtigen, dass insbesondere im Winter Einschränkungen möglich sind.

Bundesrat Alain Berset: „Wir müsen lernen, mit dem Virus zu leben!“ Das heisst, dass jede Person und jeder Verein selber für den Schutz verantwortlich ist.

Freuen wir uns auf den Wiederbeginn. Freuen wir uns auf eine lebendige, initiative und engagierte Blasmusik

Theo Martin
Präsident BDV
Schweizer Blasmusik-Dirigentenverband